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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 17.10.2006
- 3 L 665/06 -
Für private Sportwetten darf vorerst weiter geworben werden
Die Werbung für private Sportwetten muss vorläufig nicht eingestellt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren.
Die Stadt Bielefeld hatte dem DSC Arminia Bielefeld die (Banden-)
Darüber hinaus verstoße das staatliche Monopol für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 18.10.2006
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Dokument-Nr. 3209
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