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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 15.06.2007
- 7 L 226/07 -
Buslinienvergabe in Herford ist rechtswidrig
Verwaltungsgericht stoppt Konzessionsvergabe im Eilverfahren
Die Vergabe der Buslinien im Stadt- und Regionalverkehr in Herford an die Verkehrsbetriebe Minden-Ravensberg GmbH (VMR) ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Minden hat deshalb einem Eilantrag der in Bielefeld ansässigen NVO GmbH stattgegeben, die sich ebenfalls um den Erhalt der Konzessionen für den Linienbetrieb beworben hatte.
Im Rahmen der Neuvergabe der Buslinien hatte die Bezirksregierung Detmold Ende Februar diesen Jahres der VMR die Konzession erteilt. Nach Auffassung der zuständigen 7. Kammer des Verwaltungsgerichts liegt dieser Entscheidung zum Einen ein grundsätzlich falscher rechtlicher Maßstab zugrunde. Zum Anderen sei nicht erkennbar, aus welchen Gründen die Bezirksregierung die VMR bevorzugt habe, obwohl sie selbst die von der NVO angebotene Verkehrsbedienung - bis auf eine Ausnahme - für besser halte. Die Tatsache, dass die VMR die Linien zuvor betrieben habe, führe per se nicht dazu, dass ihr ohne Weiteres der Vorzug gegenüber der NVO als Neubewerberin gegeben werden müsse. Die Bezirksregierung Detmold hat daher erneut über die Anträge auf Erteilung der Konzession zum Betrieb des Stadt- und Regionalverkehrs in Herford zu entscheiden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 15.06.2007
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Dokument-Nr. 4399
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