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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.07.2013
- 10 K 3093/12 -
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Stalkings gerechtfertigt
Schizophrene Erkrankung begründet mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Leidet ein Autofahrer an einer schizophrenen Erkrankung und führt dies zu Nachstellungen (Stalking), so begründet dies eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen. Denn nach dem Ergebnis eines medizinischen Gutachtens war er nicht in der Lage den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. So wurde ihm eine paranoide oder schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Der Autofahrer war mehrere Jahre als psychisch Auffällig in Erscheinung getreten und war als Stalker von mehreren Personen aufgetreten. Da dieser jedoch mit der Fahrerlaubnisentziehung nicht einverstanden war, erhob er Klage.
Fahrerlaubnisentziehung war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster entschied gegen den Autofahrer. Die
Stalking-Verhalten begründete Gefährdung des Straßenverkehrs
Das Verwaltungsgericht gab zu bedenken, dass es nur eine Frage des Zufalls und der Zeit gewesen sei, ob oder bis das Stalking-Verhalten des Autofahrers unter Zuhilfenahme eines PKW ausgeübt wird und es dabei zu einer Störung des Straßenverkehrs kommt. Die dadurch entstehende besondere Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, rechtfertige die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16803
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