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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 05.07.2022
- 7 L 437/22 -
Errichtung und Betrieb einer Beachbar als Gastronomiebetrieb in Naturschutzgebiet nicht erlaubt
Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz - Nutzung der Beachbar in den Emsauen in Greven muss untersagt werden
Das Verwaltungsgericht Münster hat den Kreis Steinfurt im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Nutzung der Beachbar in den Emsauen am Hallenbad in Greven einschließlich der dort errichteten Bestuhlung und Unterstände sowie der außerhalb der Sandfläche aufgestellten Toiletten- und Versorgungswagen unverzüglich zu untersagen. Damit gab das Gericht einem entsprechenden Antrag des NABU (Naturschutzbund – Landesverband NRW –) im Wesentlichen statt.
Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus: Die
Früher erteilte Befreiungen nicht relevant
Insbesondere sei es nach dem
Kreis Steinfurt zum Einschreiten verpflichtet
Es bestehe eine Pflicht des Kreises Steinfurt zum Einschreiten hinsichtlich der begehrten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31953
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