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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11.11.2021
- 8 K 3119/18 -
„Langen Diek“ in Vreden darf Fahrradstraße bleiben
VG Münster lehnt Klage von Anwohnern ab
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage von Anwohnern der Straße „Langen Diek“ in Vreden abgewiesen, die sich gegen die Ausweisung der Straße als Fahrradstraße gewandt hatten.
Auf Antrag der Stadt Vreden hatte der Kreis Borken ein 3,4 Kilometer langes Teilstück der zwischen der Stadt Vreden und dem Ortsteil Ellewick verlaufenden Straße „Langen Diek“ unter Gestattung des Anliegerverkehrs als
Sicherheit der Radfahrer hat Vorrang vor längeren Fahrzeiten der Autofahrer
Dem folgte das Verwaltungsgericht Münster nicht. In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es unter anderem: Nach der Straßenverkehrsordnung könnten die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dementsprechend bestehe nach den im Ortstermin gewonnenen Erkenntnissen auf der Straße „Langen Diek“ eine zur verkehrsrechtlichen Regelung anlassgebende erhebliche konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Vor der in Rede stehenden Anordnung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31127
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