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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 24.09.2014
- 9 L 617/14 u.a. -
Standplätze des Weihnachtsmarkts am Rathaus Münster müssen neu vergeben werden
Ermessensentscheidung über Standplatzvergabe rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Standplätze des Weihnachtsmarkts am Rathaus Münster müssen neu vergeben werden, da die verwaltungsintern ausgearbeiteten Vergaberichtlinien zum Weihnachtsmarkt 2014 in der Gesamtschau untauglich sind, um zu einer ermessensgerechten Auswahlentscheidung zu gelangen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Verwaltung der Stadt Münster hatte für das Jahr 2014 beschlossen, die Standplätze des Weihnachtsmarkts "Rund um das Rathaus" vom 24. November bis zum 23. Dezember 2014 anhand neuer Richtlinien zu vergeben. Danach sollten die Standplätze nach den Kriterien "Weihnachtsmarkterfahrung", "Zuverlässigkeit", "Ortsansässigkeit (Firmensitz Münster)", "Attraktivität", "Platzbedarf (weniger = besser)" und "Neuheit des Angebots" und anhand eines entsprechenden Punktesystems vergeben werden.
Abgelehnte Standbewerber halten Kriterien für die Vergabe der Standplätze für nicht objektiv nachprüfbar
Mit Bescheiden vom 2. Juni 2014 teilte die Stadt einer Reihe von Bewerbern mit, dass sie bei der Platzvergabe nicht hätten berücksichtigt werden können. Die Entscheidung sei im Rahmen der
Verwaltungsintern ausgearbeitete Vergaberichtlinien in der Gesamtschau untauglich für Auswahlentscheidung
Das Verwaltungsgericht Münster gab den Eilanträgen nunmehr teilweise statt. In der Begründung der Beschlüsse heißt es unter anderem, dass sich die dem jeweiligen ablehnenden Bescheid zugrunde liegende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
- Auswahlverfahren: Auswahl der Bewerber um Plätze auf Weihnachtsmarkt muss fair und transparent erfolgen
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 12.08.2014
[Aktenzeichen: 6 L 712/14.MZ]) - Vergaberichtlinien der Stadt Lüneburg über Zulassung von Ständen auf dem Weihnachtsmarkt rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2012
[Aktenzeichen: 5 B 10/12])
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Dokument-Nr. 18891
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