wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.04.2014
1 L 215/14.NW -

Musik­wieder­gabe­gerät in einer Spielhalle ist nicht vergnügungs­steuer­pflichtig

Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolgt nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Germersheim keine Vergnügungssteuer für ein in einer Spielhalle betriebenes Musik­wieder­gabe­gerät erheben darf.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in Germersheim eine Spielhalle, in der mehrere Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind. An den Öffnungstagen nimmt sie morgens ein Musikwiedergabegerät in Betrieb und schaltet dieses nach Geschäftsschluss wieder aus. Für diese Musikbeschallung erhebt sie kein Entgelt von den Besuchern der Spielhalle.

Stadt erhebt für das Vorhalten des Musikwiedergabegeräts Vergnügungssteuer

Die Stadt vertritt die Auffassung, dass das Vorhalten des Musikwiedergabegeräts der Vergnügungssteuer unterfalle, und hat die Betreiberin deshalb zur Zahlung herangezogen. Hiergegen erhob diese Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt.

Vorhaltung und unentgeltliche Inbetriebnahme eines Musikwiedergabegeräts stellt keinen Vergnügungssteuer auslösenden Tatbestand dar

Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Vergnügungssteuerbescheid angeordnet und zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach der Satzung der Stadt Germersheim diese Vergnügungssteuer für die im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen gewerblicher Art erhebe, u. a. für das Halten von Unterhaltungsgeräten sowie Einrichtungen zur Wiedergabe von Musikdarbietungen an Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich seien. Die Vorhaltung und - für die Besucher - unentgeltliche Inbetriebnahme eines Musikwiedergabegeräts durch einen Spielhallenbetreiber stelle aber keinen Vergnügungssteuer auslösenden Tatbestand dar. Denn das Halten des Unterhaltungsgeräts bzw. der Einrichtung zur Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolge nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art. Die Musik werde vielmehr lediglich bei Gelegenheit einer gewerblichen Vergnügung in Gestalt des Haltens von vergnügungssteuerpflichtigen Spielgeräten in der Spielhalle abgespielt. Nicht die Musikdarbietung sei die Vergnügung gewerblicher Art, sondern das Halten der Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Musikanlage | Spielhalle | Spielhallenbetreiber | Vergnügungssteuer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18086 Dokument-Nr. 18086

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18086

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?