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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.04.2014
- 1 L 215/14.NW -
Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle ist nicht vergnügungssteuerpflichtig
Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolgt nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Germersheim keine Vergnügungssteuer für ein in einer Spielhalle betriebenes Musikwiedergabegerät erheben darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in Germersheim eine
Stadt erhebt für das Vorhalten des Musikwiedergabegeräts Vergnügungssteuer
Die Stadt vertritt die Auffassung, dass das Vorhalten des Musikwiedergabegeräts der
Vorhaltung und unentgeltliche Inbetriebnahme eines Musikwiedergabegeräts stellt keinen Vergnügungssteuer auslösenden Tatbestand dar
Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Vergnügungssteuerbescheid angeordnet und zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach der Satzung der Stadt Germersheim diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café, die nicht zum Spielen bereitgehalten werden
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.02.2013
[Aktenzeichen: 8 K 1993/12]) - Spielgerätebetreiber muss Nachweis für Vorliegen einer erdrosselnden Wirkung durch hohe Vergnügungssteuer erbringen können
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1409/10 und 5 K 2242/11])
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Dokument-Nr. 18086
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