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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 07.03.2006
- 2 L 223/06.NW -
Abiturstreit: Neustadter Schüler verliert
Ein Abiturient des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums in Neustadt ist mit seinem Antrag, das Abitur nach der bis zum 31. Juli 2003 geltenden Prüfungsordnung ablegen zu dürfen, beim Verwaltungsgericht gescheitert.
Wie im Fall des Hannah-Arendt-Gymnasiums in Hassloch entschieden die Richter, dass der Schüler an seiner Schule über die neue Abiturprüfungsordnung und die darin geregelte Bedeutung der freiwilligen Facharbeit ausreichend informiert worden sei. Somit bestehe kein Anspruch darauf, seine Qualifikation im Leistungsfachbereich ausnahmsweise nach der alten Prüfungsordnung zu ermitteln.
Am Käthe-Kollwitz-Gymnasium habe am 26. März 2004 eine für alle Schüler der damaligen Jahrgangsstufe 11 verpflichtende Vollversammlung mit dem Thema „Neueinführung der Facharbeit” stattgefunden. Der MSS-Leiter habe bei dieser Veranstaltung über die neuen Bestimmungen informiert. Er habe darauf hingewiesen, dass das dritte Prüfungsfach bei der Leistungsfachqualifikation weggefallen und an dessen Stelle die Facharbeit getreten sei. Damit stehe fest, dass das Bildungsministerium an dieser Schule seiner Informationspflicht nachgekommen sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 06/06 des VG Neustadt vom 09.03.2006
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Dokument-Nr. 2062
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