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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 28.07.2008
- 3 K 295/08.NW -
Veränderungssperre: Kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt im ehemaligen SB-Warenhaus
Standort soll für produzierendes Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsbetriebe zurückgewonnen
In dem ehemaligen SB-Warenhaus Waisenhausstraße in Pirmasens darf kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt eröffnet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Das SB-Warenhaus wurde 1978 mit einer Verkaufsfläche von ca. 1940 qm genehmigt und bis Ende 2004 - zuletzt unter dem Namen „Intermarché” - betrieben. Im September 2006 beschloss die Stadt für das dortige Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans; zugleich erließ sie eine
Baugenehmigung für Verkaufsstätte für Schuhe, Textilien und Haushaltswaren abgelehnt
Auf Antrag der Eigentümerin erteilte die Stadt im Mai 2007 eine
Hiergegen erhob die Betroffene nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage beim Verwaltungsgericht.
Veränderungssperre steht Baugenehmigung entgegen
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil der
Auf Bestandsschutz könne sich die Klägerin nicht berufen, denn die im Jahr 1978 erteilte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/08 des VG Neustadt vom 20.08.2008
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Dokument-Nr. 6555
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