Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.09.2011
- 3 K 352/11.NW -
Bei bloßem Tatsachenvortrag besteht für Beauftragung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren keine Notwendigkeit
Rechtsanwaltliche Vertretung in einem Widerspruchsverfahren nicht in jedem Fall notwendig
Reicht zur Begründung eines Widerspruchs ein bloßer Tatsachenvortrag aus, besteht keine Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Kreisverwaltung Germersheim gegenüber dem Kläger die Führung eines Fahrtenbuchs für sein Motorrad der Marke Honda angeordnet. Begründet hatte sie dies damit, dass mit dem Motorrad ein Geschwindigkeitsverstoß begangen worden sei, der Fahrzeugführer aber durch die Bußgeldstelle trotz eines Beweisfotos, welches dem Kläger bereits im Bußgeldverfahren übersandt worden sei, nicht habe ermittelt werden können.
Motorrad auf Beweisfoto war nicht Fahrzeug des Klägers
Hiergegen erhoben die vom Kläger beauftragten Rechtsanwälte
Kreisverwaltung erklärt Rechtsanwaltskosten für nicht erstattungsfähig
Nach Überprüfung des Sachverhalts stellte die Kreisverwaltung fest, dass es sich bei dem auf dem Foto abgebildeten Motorrad tatsächlich um ein solches der Marke Yamaha handelte. Sie hob daraufhin die Fahrtenbuchauflage auf, erklärte aber die dem Kläger entstandenen Rechtsanwaltskosten für nicht erstattungsfähig. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts sei nicht notwendig gewesen.
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nur bei Unzumutbarkeit einer eigenverantwortlichen Durchführung des Widerspruchsverfahrens zu bejahen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat diese Entscheidung der Behörde als rechtmäßig bestätigt: Zwar habe derjenige, dessen
Kläger war auch Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe zum Tatsachenvortrag in der Lage
Danach sei die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht notwendig gewesen. Zur Begründung des Widerspruchs habe es lediglich des bloßen Vortrags von Tatsachen bedurft. Hierzu sei der Kläger ohne weiteres auch ohne Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe in der Lage gewesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12442
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12442
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.