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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 17.03.2006
- 3 L 473/06.NW -
Keine Einstellung von Rodungsarbeiten für Flughafen Ramstein
Der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND – ist mit einem Eilantrag, weitere Rodungs- bzw. Kahlschlagsarbeiten im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Westpfälzer Moorniederung“ einzustellen, beim Verwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben. Mit den Maßnahmen soll die für das Starten und Landen der Flugzeuge erforderliche Hindernisfreiheit für den Militärflughafen Ramstein geschaffen werden.
Der BUND hatte geltend gemacht, dass für die aktuell anstehenden Arbeiten eine Befreiung nach dem Landesnaturschutzgesetz erforderlich sei; zudem sei die Rodung einer Fläche von mehr als 0,5 ha nach dem Landeswaldgesetz verboten.
Das Gericht hat entschieden, dass die Arbeiten fortgesetzt werden dürfen: Die Maßnahmen seien bereits Gegenstand eines vom BUND im Jahr 2003 betriebenen Eilverfahrens gewesen. Schon in diesem Verfahren sei der Antragsteller vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen worden, dass vieles für das Vorliegen von Befreiungsgründen spreche. Auf die nach seiner Ansicht fehlenden Genehmigungen könne sich der BUND deshalb nicht berufen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 09/06 des VG Neustadt vom 29.03.2006
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Dokument-Nr. 2273
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