wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 23.08.2007
4 L 951/07.NW -

Bei schweren Verstößen gegen Lebensmittelhygiene kann Gewerbe untersagt werden

Nudelhersteller muss Betrieb schließen

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die mit sofortiger Wirkung ausgesprochene Gewerbeuntersagung gegen einen Nudelhersteller aus der Vorderpfalz offensichtlich rechtmäßig ist, weil dieser bei der Produktion und beim Vertrieb seiner Waren schwerwiegend gegen lebensmittelhygienische Schutzvorschriften verstoßen hat.

Bei Betriebskontrollen im Februar und im Juni/Juli 2007 wurden im Produktions- und im Lagerbereich des Herstellers erhebliche Verschmutzungen und Schädlingsbefall sowie eine den Warnwert deutlich überschreitende Staphylokokken-Kontamination bei einer Charge Teigwaren festgestellt. Außerdem gelangten nicht mehr verkehrsfähige Eier in die Nudelproduktion. Das zuständige Ordnungsamt untersagte deshalb Ende Juli 2007 ab sofort das Gewerbe. Um eine aufschiebende Wirkung des Verbots zu erreichen, wandte sich der Betroffene mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt.

Die zuständigen Richter lehnten diesen Antrag ab: Aus den beschriebenen, nach ihrer Ansicht lebensmittelhygienisch unhaltbaren Zuständen im Betrieb folge die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Das Verbot seiner gewerblichen Betätigung in der Lebensmittelbranche sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich und verhältnismäßig. Nachdem zuvor schon behördliche Reaktionen und Anmahnungen der lebensmittelhygienischen Bestimmungen erfolglos geblieben seien, sei nun die sofortige Gewerbeuntersagung zum wirksamen Verbraucherschutz unerlässlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/07 des VG Neustadt vom 10.09.2007

Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerbebetrieb | Lebensmittel | Untersagung | Wettbewerbsabsprachen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4825 Dokument-Nr. 4825

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4825

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?