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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 13.09.2011
- 5 K 369/11.NW -
Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt – Kostenforderung rechtmäßig
Auf einem allgemein zugänglichen Behindertenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug darf sofort abgeschleppt werden
Parkt ein Kraftfahrer verbotswidrig auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen, kann er auch dann abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit parkte ein
Anwalt hält Abschleppvorgang für unverhältnismäßig
Im August 2010 forderte die Beklagte vom Kläger 145,75 Euro für das
Behinderten Personen vorbehaltener Parkraum muss unbedingt und ungeschmälert zur Verfügung stehen
Von dieser Argumentation des Klägers ließ sich das Verwaltungsgericht Neustadt nicht überzeugen. Die Richter führten aus, dass ein verbotswidrig auf einem allgemein zugänglichen
Kostenbescheid rechtmäßig
Da die Politesse der Beklagten auch keine weitergehenden Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrers habe anstellen müssen, sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Bayerischer VGH: Schwangere Frauen dürfen nicht auf Behinderten-Parkplätzen parken
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2009
[Aktenzeichen: 10 ZB 09.1052]) - Verbotswidriges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz mit Ausweiskopie als Urkundenfälschung
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006
[Aktenzeichen: 1 Ss 13/06]) - Auto parken: Missbrauch des Behindertenausweises ist strafbar
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30.12.2004
[Aktenzeichen: 5 St RR 336/04])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 12271
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