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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 01.12.2009
- 5 K 997/09.NW -
Brand eines Mähdreschers: Halter muss Feuerwehrkosten erstatten
Entsteht Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs, muss Halter für Kosten aufkommen
Feuerwehrkosten, die durch den Brand eines Mähdreschers entstanden sind, muss der Halter der Maschine erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger ist Halter eines Mähdreschers. Dieser geriet im Sommer 2008 auf einem Getreidefeld in Brand, wobei das Feuer auf das Stoppelfeld übergriff. Nach Alarmierung rückte die
Halter des Mähdreschers klagt gegen angebliche Kostenersatzpflicht
Hiergegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage und machte geltend, der Brand sei nicht durch den
Brandverursachendes Fahrzeugteil für Kostenfrage unerheblich
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen: Nach dem rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz müsse der Halter eines Kraftfahrzeugs die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2010
Quelle: ra-online, VG Neustadt
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Dokument-Nr. 9044
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