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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.08.2010
- 6 K 1332/09.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetamin rechtmäßig
Amphetamin in Blut und Urin kann nicht auf Einnahme von „Aspirin Complex” zurückgeführt werden
Die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin ist zulässig. Der Hinweis auf die Einnahme von „Aspirin Complex” und eine in einem toxikologischen Analyseverfahren mögliche Umwandlung des darin enthaltenen Wirkstoffs Pseudoephedrin in Amphetamin ist wirkungslos, da eine künstliche Bildung von Amphetamin aufgrund der Molekülstruktur des Pseudoephedrins nicht möglich ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde in Folge einer Verkehrskontrolle im Dezember 2008 bei der Klägerin ein Urin- und Bluttest durchgeführt. Das toxikologische Gutachten des Institus für Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz stellte Amphetamin-Konzentrationen in Blut und Urin fest und gelangte zum Ergebnis, dass sie Amphetamin konsumiert habe. Daraufhin entzog ihr der beklagte Landkreis die Fahrerlaubnis mit der Begründung, dass sie wegen der Einnahme von Amphetamin, einem
Klägerin leugnet Konsum von Amphetamin und sonstigen Betäubungsmitteln
Hiergegen brachte die Klägerin vor, dass sie weder Amphetamin noch sonstige
Künstliche Bildung von Amphetamin durch Pseudoephedrin nicht möglich
Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Nach dem Ergebnis des toxikologischen Gutachtens steht für die Richter vielmehr fest, dass die Klägerin das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Drogen beim Fahren: Fahrerlaubnis kann entzogen werden
(Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.02.2006
[Aktenzeichen: 2 L 142/06.TR]) - Fahrerlaubnisbehörde darf Untersuchungsergebnis einer rechtswidrig entnommenen Blutprobe verwerten
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2010
[Aktenzeichen: 10 S 4/10])
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Dokument-Nr. 10190
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