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Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 26.09.2006
- 2 L 582/06 -
Ferienpension kann Straßenasphaltierung nicht verhindern
Denkmalschutz dient dem öffentlichen Interesse - nicht einzelnen Personen
Mit Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt, die Asphaltierung der letzten 500 m der Kreisstraße K 7329 zwischen Dansow und Annenwalde zu stoppen. Dieses Straßenstück - eine Allee - ist bislang natursteingepflastert und unterliegt dem Denkmalschutz.
Die Eigentümerin einer an der Allee liegenden Ferienpension hat gestern - einen Tag vor dem geplanten Baubeginn - beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Asphaltierung gestellt. Sie beruft sich zur Begründung auf den Denkmalschutz. Das romantische uckermärkische Dorf Annenwalde werde durch die Allee geprägt. Das Aussehen der Allee sei auch ein wichtiger Werbefaktor für ihre Ferienpension.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Eilantrag abgelehnt. Das Denkmalschutzrecht diene allein dem öffentlichem Interesse. Einzelne könnten deshalb im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes nicht verlangen, dass Denkmale unverändert erhalten blieben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 26.09.2006
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Dokument-Nr. 3101
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