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Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 24.10.2022
- 3 A 807/22 SN -
Montage einer Taschenlampe an Jagdgewehr kann Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen
Vorliegen einer verbotenen Waffe
Durch die Montage einer Taschenlampe an einem Jagdgewehr liegt eine verbotene Waffe vor, was den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen kann. Es besteht insofern eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde einem in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Mann die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, weil er an einer Bockbüchsenflinte mit Klebeband eine
Rechtmäßiger Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse
Das Verwaltungsgericht Schwerin entschied gegen den Kläger. Der
Jagdrecht rechtfertigt nicht Montage einer Taschenlampe an Gewehr
Die Verbindung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schwerin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32488
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