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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.12.2012
- 5 K 4749/10 -
Baugenehmigung für Spielhalle setzt Mindestabstände von 500 m zu anderen Spielhallen und Schulen voraus
Baden-Württembergisches Landesglückspielgesetz untersagt Betrieb von Spielhallen bei nicht eingehaltenen Mindestabständen
Einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine geplante Spielhalle fehlt dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Spielhalle gemäß dem seit 29. November 2012 gültigen baden-württembergischen Landesglückspielgesetz nicht erlaubt werden kann, weil die nunmehr erforderlichen Mindestabstände von jeweils 500 m zu anderen bereits vorhandenen Spielhallen sowie zu Schulen nicht eingehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte im Juli 2009 die Erteilung einer
Keine Baugenehmigung für Spielhalle mit weniger als 100 m Abstand zu anderer Spielhalle
Das Verwaltungsgericht Stuttgart führte aus, dass der Klage auf Erteilung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2013
[Aktenzeichen: VG 4 K 336.12, VG 4 K 342.12 und VG 4 K 344.12]) - Schließung einer Spielhalle aufgrund Kinderspielplatzes und Kindergartens in der Nachbarschaft
(Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 07.07.2020
[Aktenzeichen: 3 L 1247/20.KS])
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Dokument-Nr. 15345
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