wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.12.2012
5 K 4749/10 -

Baugenehmigung für Spielhalle setzt Mindestabstände von 500 m zu anderen Spielhallen und Schulen voraus

Baden-Württembergisches Landes­glück­spiel­gesetz untersagt Betrieb von Spielhallen bei nicht eingehaltenen Mindestabständen

Einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine geplante Spielhalle fehlt dann das Rechts­schutz­bedürfnis, wenn die Spielhalle gemäß dem seit 29. November 2012 gültigen baden-württembergischen Landes­glück­spiel­gesetz nicht erlaubt werden kann, weil die nunmehr erforderlichen Mindestabstände von jeweils 500 m zu anderen bereits vorhandenen Spielhallen sowie zu Schulen nicht eingehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte im Juli 2009 die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle (mit neun Spielautomaten und drei Internetplätzen) im Erdgeschoss eines Gebäudes, das bisher als Laden genutzt wurde. Der Standort der geplanten Spielhalle ist von einer bereits vorhandenen Spielhalle weniger als 100 m entfernt. Ca. 400 m beträgt der Abstand zu einem Schulzentrum. Das Landratsamt lehnte mit Bescheid vom 23. November 2010 den Bauantrag ab. Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos.

Keine Baugenehmigung für Spielhalle mit weniger als 100 m Abstand zu anderer Spielhalle

Das Verwaltungsgericht Stuttgart führte aus, dass der Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Spielhalle das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil der Kläger sein Ziel - Betrieb einer Spielhalle - mit Hilfe der Klage nicht erreichen könne. Denn der Betrieb einer Spielhalle bedürfe nach dem am 29. November 2012 in Kraft getretenen baden-württembergischen Landesglücksspielgesetzes einer Erlaubnis und diese sei u.a. zu versagen, wenn Spielhallen nicht einen Abstand von mindestens 500 m untereinander hätten. Auch zu einer bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen (Schulen u.ä., nicht jedoch Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Spielplätze, da der Schutzzweck der Norm darin bestehe, Jugendliche vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen, sei ein Mindestabstand von 500 m einzuhalten. Der Standort der vom Kläger geplanten Spielhalle sei von einer anderen Spielhalle aber weniger als 100 m entfernt und der Abstand zu einem Schulzentrum betrage nur ca. 400 m. Das Landesglücksspielgesetz enthalte auch keine Übergangsregelung, die zugunsten des Klägers angewendet werden könnte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | Glücksspiel | Mindestabstand | Schule | Spielhalle | Spielhallenbetreiber

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15345 Dokument-Nr. 15345

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15345

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?