wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 19.10.2021
1 K 1467/21.TR -

Herabsetzung der Erwerbsminderung rechtswidrig

VG Trier gibt Klage eines ehemaligen Polizeibeamten statt

Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage eines ehemaligen Polizeibeamten, der sich gegen die Herabsetzung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - von 100 v. H. auf 80 v.H. durch das beklagte Land Rheinland-Pfalz wendet, stattgegeben.

Der Kläger hat im März 1990 in Ausübung seines Dienstes als Polizeibeamter einen Verkehrsunfall erlitten, woraufhin in der Folgezeit eine hundertprozentige Erwerbsminderung für ihn festgestellt wurde. Im Oktober 2019 hat das beklagte Land nach Einholung eines aktuellen Gutachtens den MdE auf 80 v.H. herabgesetzt, da sich der Gesundheitszustand des Klägers im Bereich eines Knies und eines Handgelenks verbessert habe.

Mangelnde Begründung der Herabsetzungsentscheidung

Die hiergegen erhobene Klage hat mangels ausreichender Begründung der Herabsetzungsentscheidung Erfolg. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes des Klägers, die eine Herabsetzung des Grades der MdE von 100 v.H. auf 80 v.H. rechtfertigen würde, den hierzu getroffenen Feststellungen im eingeholten Gutachten nicht entnehmen lasse. Dabei fehle zum einen überhaupt eine Begründung, wieso aufgrund der - angesichts der Vielzahl der bestehenden Beeinträchtigungen des Klägers - geringfügigen Verbesserung der Beweglichkeit des Klägers eine nicht unerhebliche Gesamtverbesserung der - MdE - um 20 v.H. gerechtfertigt sei. Zum anderen fehlten sämtliche Ausführungen zu der Auswirkung dieser geringfügigen Verbesserung auf die Gesamtfunktionalität und insbesondere auf die Arbeitsfähigkeit des Klägers.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31093 Dokument-Nr. 31093

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31093

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?