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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 08.12.2008
- 1 L 768/08.TR -
Tschechische Fahrerlaubnis muss in Deutschland nicht anerkannt werden
Eine tschechische Fahrerlaubnis, in der als Wohnort eine Gemeinde in Deutschland eingetragen ist, muss hier nicht anerkannt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren ausgesprochen und damit die Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Landkreises Bernkastel-Wittlich bestätigt, in dem die zuständige Behörde festgestellt hat, dass die dem Antragsteller des gerichtlichen Eilverfahrens erteilte tschechische Fahrerlaubnis diesen nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtige, nachdem ihm seine deutsche Fahrerlaubnis zuvor rechtskräftig entzogen worden war.
Anders als in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 2008 war in der tschechischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/08 des VG Trier vom 10.12.2008
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Dokument-Nr. 7112
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