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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 01.04.2014
- 3 K 1802/13.TR -
Degradierung nach falscher Bedienung des Zeiterfassungsgerätes nicht zu beanstanden
Beamter verstößt über einen Zeitraum von zwei Jahren kontinuierlich und vorsätzlich gegen Dienstpflichten
Ein Beamter, der vorsätzlich das Zeiterfassungsgerät seiner Dienststelle falsch Bedient und die "Gehen-Zeiten" manipuliert, kann um zwei Ämter zurückgestuft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein kurz vor dem Ruhestand stehender
VG: Beamter hat vorsätzlich schwer gegen die ihm obliegenden Pflichten verstoßen
Das Verwaltungsgericht Trier hat den Beamten um zwei Ämter zurückgestuft. Durch sein Verhalten, so die Richter, habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- LAG Schleswig-Holstein: Systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011
[Aktenzeichen: 2 Sa 533/10]) - Bei Stempeluhrmissbrauch droht fristlose Kündigung
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.11.2005
[Aktenzeichen: 2 AZR 39/05])
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Dokument-Nr. 18196
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