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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 14.04.2010
- 5 K 11/10.TR -
Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren nicht zulässig
Ermöglichung eines Neustarts des Schuldners darf nicht unterlaufen werden
Während des Laufs eines Insolvenzverfahrens ist eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Der Entscheidung lag die Klage eines Gaststättenbetreibers zugrunde, über dessen Gewerbe im Mai 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war und der zu diesem Zeitpunkt
Gläubigerversammlung hat Entscheidungsfreiheit über Gewerbefortführung
Dieser Rechtsauffassung schlossen sich die Richter des Verwaltungsgerichts Trier an. Wegen der hohen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2010
Quelle: ra-online, VG Trier
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Dokument-Nr. 9559
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