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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 18.01.2008
- 6 E 1025/07 -
Fachhochschule Wiesbaden muss einer Studentin die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erstatten
Vorwurf des Plagiats berechtigt zur Beauftrag rechtlichen Beistands
Eine Studentin, die sich dagegen wehrt, dass ihre Diplomarbeit als Plagiat eingestuft wird und deshalb mit nicht ausreichend bewertet wird, darf sich einen Rechtsanwalt nehmen und von der Fachhochschule verlangen, dass diese die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte darüber zu entscheiden, ob sich eine
Sachverhalt
Die
Hinzuziehung des Rechtsanwalts war notwendig
Der Vorsitzende der 6.Kammer gab nun der Klage der
Im Wortlaut § 80 Abs. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz:
"Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war."
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/08 des VG Wiesbaden vom 18.02.2008
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Dokument-Nr. 5625
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