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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2014
- 10 S 1748/13 -
Keine Wiedererteilung einer vom Strafgericht entzogenen Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 d) der Fahrerlaubnisverordnung zulässig
Wird eine Fahrerlaubnis von einem Strafgericht wegen Alkoholmissbrauchs entzogen, so muss die zuständige Behörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einem medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig machen. Eine entsprechende Anordnung muss nach § 13 Satz 1 Nr. 2 d) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ergehen. Wird ein solches Gutachten nicht beigebracht, schließt das die Wiedererteilung aus. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Autofahrer wurde im Mai 2012 von einem Amtsgericht die
Verwaltungsgericht hielt Nichterteilung der Fahrerlaubnis für zulässig
Das Verwaltungsgericht Freiburg hielt die Nichterteilung
Verwaltungsgerichtshof verneinte ebenfalls Anspruch auf Wiederteilung der Fahrerlaubnis
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dem Autofahrer habe kein Anspruch auf
Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtmäßig
Die Behörde habe zwar nicht nach § 2 a Abs. 4 Satz 1 StVG das medizinisch-psychologische Gutachten anfordern dürfen. Denn diese Vorschrift betreffe nur das Entziehungsverfahren und nicht das Wiedererteilungsverfahren. Die Vorlage des Gutachtens sei aber gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 d) FeV zulässig gewesen. Danach sei ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn die
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch
Das Amtsgericht habe seinerzeit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 29.07.2013
[Aktenzeichen: 4 K 1179/13]
- Führerschein darf bei wahrheitswidrig erschlichener Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erneut entzogen werden
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 03.07.2013
[Aktenzeichen: 3 L 437/13.NW]) - 1,6 Promille Blutalkohol spricht für Alkoholmissbrauch
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2012
[Aktenzeichen: 10 S 452/10])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 416 DAR 2014, 416 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 1833 NJW 2014, 1833 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 541 NZV 2014, 541
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Dokument-Nr. 19103
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