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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2010
- 5 S 884/09 -
VGH Baden-Württemberg: Bebauungsplan aufgrund Abwägungsfehlern hinsichtlich des Lärmschutzes unwirksam
Keine ausreichenden Erwägungen der Stadt zur Zulassung des Bauvorhabens trotz Überschreitung der Lärm-Orientierungswerte
Ein Bebauungsplan, der ein reines und allgemeines Wohngebiet in unmittelbarer Nähe einer Kreisstraße vorsieht und dabei übersieht, dass einschlägige Orientierungswerte für Lärmschutz im Städtebau überschritten werden, ist wegen Abwägungsfehlern unwirksam. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Fall plant die Stadt Karlsruhe am Westrand des Stadtteils Stupferich, im Plangebiet „An der Klam/Illwig“, weitere Wohnbebauung in Form von reinen und allgemeinen Wohngebieten zuzulassen. Mit der Planung will sie erreichen, vor allem Familien mit Kindern ein „Wohnen im Grünen“ zu ermöglichen. Zudem soll der Stadtteil Stupferich an der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung der Stadt - es wird auch in Zukunft eine Bevölkerungszunahme erwartet - teilhaben. Vorgesehen ist die Zulassung von etwa 80 Einzel-, Doppel - und Reihenhäusern.
Einwohner äußern Bedenken hinsichtlich einer erheblichen Lärmbelastung der Bewohner des Baugebiets durch Kreisstraße und Autobahn
Bereits im Planungsverfahren hatten zahlreiche Einwohner gegen die Planung u.a. eingewendet, sie bewirke nicht hinnehmbare Eingriffe in Natur und Landschaft und setze die Bewohner des Baugebiets einer erheblichen Lärmbelastung aus. Denn in unmittelbarer Nähe verliefen die Autobahn A 8 und die stark befahrene Kreisstraße 9653. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe wies sämtliche Einwendungen in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 zurück. Im April 2009 hat eine Grundstückseigentümerin, deren Grundstück sich zwar außerhalb des vorgesehenen Baugebiets, aber in dessen unmittelbarer Nähe befindet, beim Verwaltungsgerichtshof ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.
Erwägungen zur Verringerung der Lärmeinwirkungen insbesondere im Außenwohnbereich unzureichend
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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Dokument-Nr. 9824
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