wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008
6 S 3069/07 -

Staatliches Sportwettenmonopol im Glücksspielstaatsvertrag zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) sieht derzeit keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag der Länder, der einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter im EG-Ausland entgegensteht. Er hat deswegen einem privaten Wettbüro (Antragsteller) vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe versagt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt.

Der VGH ging davon aus, dass die dem im Ausland ansässigen Wettveranstalter dort erteilte Erlaubnis unbeachtlich sei. Im Glücksspielbereich seien die EG-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Genehmigungen gegenseitig anzuerkennen. Ihnen sei gerade ein Spielraum bei der Gestaltung ihrer Glücksspielpolitik eingeräumt.

Das staatliche Wettmonopol sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar. Die gesetzlichen Regelungen gewährleisteten nun, dass das zulässige Sportwettangebot konsequent und aktiv an dem überragend wichtigen Gemeinwohlziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet sei. Es seien auch effektive Regelungen zum Minderjährigen- und Spielerschutz getroffen worden. Ein Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht liege ebenso wenig vor. Die Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sei wegen der mit der Monopolisierung des Wettangebots verfolgten Ziele aller Voraussicht nach gerechtfertigt. Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass es an einer für den gesamten Glücksspielsektor erforderlichen kohärenten und systematischen Strategie zur Bekämpfung der Glückspielsucht fehle. Es sei angesichts des jeweils unterschiedlichen Suchtpotenzials und der Verlustmöglichkeiten wohl nicht zu fordern, dass sämtliche Glücksspielsektoren und damit auch das gewerbliche Spiel in Spielhallen sowie die Pferdewetten einem einheitlichen Regelungswerk zu unterwerfen seien.

Die Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettmonopols mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht könne abschließend zwar erst im Klageverfahren geklärt werden. Bei der Abwägung im vorläufigen Rechtsschutz sei aber das öffentliche Interesse zu berücksichtigen, auch bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens schädliche Auswirkungen eines weitgehend ungeregelten Wettbewerbs und einer erheblichen Ausweitung des Wettangebots zu verhindern. Das private Interesse des Antragstellers, seine Tätigkeit vorläufig fortzusetzen und daraus Gewinn zu ziehen, müsse demgegenüber zurücktreten, zumal er die Vermittlung gewerblicher Sportwetten auf nicht hinreichend gesicherter Rechtsgrundlage aufgenommen habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2008

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Sportwetten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5876 Dokument-Nr. 5876

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5876

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?