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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 15.09.2021
- VerfGH 107 A/21 -
Erfolgloser Eilantrag eines britischen Staatsangehörigen
Fehlende Unionsbürgerschaft durch Brexit begründet Versagung des aktiven und passiven Wahlrechts
Die Entscheidung der Berliner Wahlbehörden, einem in Berlin lebenden britischen Staatsangehörigen, der für die Partei Volt für die Bezirksverordnetenversammlung kandidieren will, das aktive und passive Wahlrecht zu versagen, ist rechtmäßig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden.
Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, dass das aktive und passive Kommunalwahlrecht nur denjenigen in Berlin lebenden Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zusteht, die in Folge ihrer
Unionsbürgerschaft mit Brexit automatisch verloren
Infolge dieser Verknüpfung der Unionsbürgerschaft mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30828
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