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Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.04.2024
- VerfGH 31/23 -
Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen Nichtvorlage von Akten an den "PUA II – Hochwasserkatastrophe"
NRW-Ministerin muss Ahrtal-Ausschuss mehr Akten liefern
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Beweisbeschluss zur Vorlage von Akten an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II der 18. Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags ("PUA II – Hochwasserkatastrophe") nur unzureichend erfüllt und dadurch die sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechte der Ausschussminderheit verletzt. Das hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.
Der "PUA II – Hochwasserkatastrophe" soll mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und mögliches Fehlverhalten der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der
Rechte von Ausschussmitgliedern verletzt
Der Verfassungsgerichtshof hat der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2024
Quelle: Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33894
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