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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2023
- 3 A 113/18 -
Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt weitgehend erfolgreich
VW-Thermofenster sind rechtwidrig
Dias Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hat einer Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt entschieden, dass eine im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigabe für verschiedene Modelle des VW Golf Plus TDI mit dem Motortyp EA 189 rechtswidrig war. Die Freigabe habe nicht erfolgen dürfen, da es sich bei der Verwendung eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. Daneben handele es sich auch bei der „Taxi-Schaltung“, die nach 900 Sekunden im Stand die Abgasrückführung reduziert, so-wie bei der ab einer Höhe von 1000 m reduzierten Abgasrückführung um unzulässige Abschalteinrichtungen.
Das VG hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zuvor verschiedene Fragen vorgelegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 8. November 2022 (Az. C-873/19) entschieden, dass der
VG: Thermofenster hier nicht erforderlich
Das VG verneinte eine derartige Gefahr. Die Rechtsprechung des EuGH betone, dass es um ein unmittelbares Risiko für den Motor gehen müsse. Die Beklagte und die dem Rechtsstreit beigeladene Volkswagen AG hätten technische Probleme anderer Bauteile ihrer Fahrzeuge dargelegt, die zunächst aber nicht direkt den Motor betreffen würden. Eine konkrete Gefahr für den sicheren Betrieb ergebe sich aus diesen nicht.
Kein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist im Falle der Rechtskraft des Urteils verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu ergreifen. Der
Berufung sowie die Sprungrevision zugelassen
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Rechtsmittel können binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32668
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