wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „3. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2021
- OVG 11 S 132/20 -

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2021
- OVG 11 S 138/20 -

Vorerst keine Diagnose auf Attest für Maskenpflicht-Befreiung

Regelung wegen Datenschutz vorläufig außer Vollzug gesetzt und Mitführen von Original-Attest zumutbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Eilverfahren über die Regelung der 3. SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg betreffend das Attest für eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entschieden.

In dem Verfahren OVG 11 S 132/20 hat das OLG die angegriffene Regelung insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als das zum Nachweis vorzulegende ärztliche Zeugnis die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angaben beinhalten muss, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt. Die besondere Eilbedürftigkeit des Verfahrens lasse eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit dieser Regelung nicht zu. In Frage stehe bereits, ob der hiermit verbundene datenschutzrechtliche Eingriff im Infektionsschutzgesetz eine hinreichende Rechtsgrundlage findet.Die deshalb... Lesen Sie mehr