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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"öffentliche Wiedergabe"“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.09.2016
- C-160/15 -

Setzen eines Hyperlinks auf Website zu urheberrechtlich geschützten Werken begründet nicht immer Urheber­rechts­verletzung

Bei Gewinn­erzielungs­absicht ist Kenntnis der Rechtswidrigkeit der veröffentlichten Hyperlinks zu vermuten

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, keine "öffentliche Wiedergabe" darstellt, wenn dies ohne Gewinn­erzielungs­absicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht. Werden diese Hyperlinks dagegen mit Gewinn­erzielungs­absicht bereitgestellt, ist die Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung auf der anderen Website zu vermuten.

GS Media betreibt die Website GeenStijl, die, wie es dort heißt, "Nachrichten, Skandalenthüllungen und journalistische Recherche mit lockeren Themen und angenehm verrücktem Unsinn" anbietet und zu den zehn meistbesuchten Nachrichten-Websites der Niederlande gehört. Im Jahr 2011 veröffentlichte GS Media dort einen Artikel und einen Hyperlink zu einer australischen Website, auf der Fotos von Frau Dekker zugänglich waren. Die Fotos waren auf dieser australischen Website ohne Genehmigung von Sanoma, der Verlegerin der Monatszeitschrift Playboy und Inhaberin der Urheberrechte an den Fotos, veröffentlicht worden. Trotz entsprechender Aufforderungen von... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.03.2013
- C-607/11 -

Weiterverbreitung von Sendungen durch ein anderes Unternehmen bedarf Erlaubnis des Urhebers

TVCatchup Ltd hat ohne Einverständnis der Fernsehsende­unternehmen Sendungen im Internet veröffentlicht

Fernsehsende­unternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein anderes Unternehmen über Internet verbieten. Diese Weiterverbreitung stellt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen eine „öffentliche Wiedergabe“ der Werke dar, die der Erlaubnis des Urhebers der Werke bedarf. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Das Unionsrecht hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen und diesen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke u. a. bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu erhalten. Zu diesem Zweck haben die Urheber das ausschließliche Recht, jede öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten.... Lesen Sie mehr