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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 05.10.2021
- 7 K 1530/21.TR -
Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig
VG Trier lehnt Klage ab
Das von der Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich", welches die Erhaltung der dortigen Freibadbecken zum Ziel hat, ist unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.
Der beklagte Rat der Stadt Wittlich hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 den Neubau des Hallenbades als sogenanntes Kombibad mit in der Fläche reduzierten Freibadbecken beschlossen. Das am 6. Oktober 2020 schriftlich bei der Beklagten eingereichte Bürgerbegehren hat die vollständige Erhaltung der Freibadbecken zum Ziel. Der beklagte Stadtrat beschloss in einer Sitzung im April 2021, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, da unter anderem die vorgelegte Begründung nicht die rechtlichen Anforderungen erfülle. Im Mai 2021 haben die Vertreter des Bürgerbegehrens daher Klage erhoben, mit der sie die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens begehren.... Lesen Sie mehr