die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"Sie können mich mal"“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004
- 1 Ss 46/04 -
Keine zwangsläufige Strafbarkeit der Äußerung "Sie können mich mal..." als Beleidigung
Mehrdeutigkeit der Redewendung
Die Redewendung "Sie können mich mal…" ist mehrdeutig. Daher stellt eine solche Äußerung nicht zwangsläufig eine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Vielmehr kommt es auf die konkrete Situation an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe damit befassen, ob die Äußerung "Wissen Sie was, Sie können mich mal…" gegenüber einer Gemeindevollzugsbeamtin eine strafbare Beleidigung darstellte. Das Landgericht Karlsruhe bejahte dies und verurteilte den sich Äußernden zu einer Geldstrafe von 540 €.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Erwägungen des Landgerichts eine Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB nicht tragen konnten. Es führte dazu aus, dass eine strafbare Beleidigung... Lesen Sie mehr