wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „allgemeine Glättebildung“ veröffentlicht wurden

Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2022
- 21 U 56/22 -

Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr

Allgemeine Glätte nicht Voraussetzung für Winterdienstpflicht

Die winterliche Räum- und Streupflicht gilt nicht erst dann, wenn eine allgemeine Glätte vorliegt, sondern bereits bei einer ernsthaften lokalen Glätte. Dies gilt auch für einen Dritten, der die Winterdienstpflicht für den primär Verantwortlichen übernommen hat. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 11 Uhr an einem Tag im Dezember 2020 kam eine etwa 69-jährige Frau auf einem Klinikgelände in Berlin wegen Glatteises zu Fall und verletzte sich. Sie erlitt eine Quadrizepssehnenruptur am rechten Bein. Das gesamte Gelände war wegen Glätte rutschig und nicht gestreut gewesen. Die Winterdienstpflicht war auf eine Firma übertragen worden. Die Frau klagte gegen die Trägerin der Klinik und der Winterdienstfirma auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €.Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach komme allein eine... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2017
- VI ZR 254/16 -

BGH: Räum- und Streupflicht kann durch Gemeindesatzung nicht auf einzelne Glättestellen erweitert werden

Winterdienstpflicht setzt Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus

Die winterliche Räum- und Streupflicht von Grund­stücks­eigentümern besteht nur bei Vorliegen einer allgemeinen Glätte. Einzelne Glättestellen können die Winterdienstpflicht nicht begründen. Eine Gemeindesatzung zum Winterdienst ist regelmäßig so zu verstehen, dass keine Erweiterung der Verkehrs­sicherungs­pflicht gewollt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 kam eine Fußgängerin auf ihrem Weg zur Arbeit gegen 7.20 Uhr an einem Hausgrundstück vorbei. Der Gehweg vor dem Haus war bis auf eine 1 x 1 m große Stelle trocken und geräumt. Auf dieser einzelnen Glättestelle, die fast die gesamte Breite des Gehwegs einnahm, rutschte die Fußgängerin aus, kam zu Fall und brach sich das linke... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008
- 2 U 8/07 -

Winterdienst: Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nur bei allgemeiner Glättebildung

Vereinzelte Glättestellen begründen noch keine Winterdienstpflicht

Eine Räum- und Streupflicht für Bürgersteige setzt eine allgemeine Glättebildung voraus. Vereinzelte Glättestellen genügen zur Annahme der Winterdienstpflicht noch nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der beklagten Gemeinde Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Verletzung winterdienstlicher Verkehrssicherungspflichten. Die Klägerin war Zeitungszustellerin. Im Rahmen der Zustellung rutschte sie in einer Anliegerstraße auf einer Glatteisstelle aus und verletzte sich. Der Unfall ereignete sich gegen 4.30 Uhr. Ein Fußgängerweg war... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2012
- VI ZR 138/11 -

Winterdienst: Einzelne Glättestellen begründen keine Streupflicht

Räum- und Streupflicht besteht für die Zeit des normalen Tagesverkehrs

Bei Vorhandensein einzelner Glättestellen ist von keiner allgemeinen Glättebildung auszugehen, so dass für den Grundstücksbesitzer noch keine Pflicht zum Räumen und Streuen begründet wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Beklagten Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund eines Glatteisunfalls. Die Klägerin suchte das Grundstück der Beklagten an einem Sonntag auf, um eine Weihnachtskarte in den Briefkasten zu stecken. Sie benutzte einen etwa zwei Meter breiten Weg, um zum Briefkasten zu gelangen. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückging,... Lesen Sie mehr