die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „American Staffordshire Terrier“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.08.2012
- 5 L 624/12.NW -
Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes rechtmäßig
Anspruch auf Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährlichen Hund offensichtlich nicht gegeben
Ein von einer Verbandsgemeinde gegen eine Hundehalterin ausgesprochenes Verbot zur Haltung eines American Staffordshire Terriers ist zulässig. Sofern kein Rassegutachten vorliegt, das bestätigt, dass der Hund dieser Rasse angehöre bzw. jedenfalls als Mischling von dieser abstammt, kann sich die Behörde bei ihrer Einschätzung, dass es sich um einen American Staffordshire Terrier handelt auf gewichtige Anhaltspunkte stützen; z.B. darauf, dass die Besitzerin den Hund als American Staffordshire Terrier gekauft hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Nach Landesgesetz über gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, gefährliche Hunde. Wer einen solchen Hund halten will, bedarf einer Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn der Betreffende ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes hat, über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügt und eine Haftpflichtversicherung nachweist.Im zugrundeliegenden Fall hatte die Antragstellerin einen Welpen erworben, der nach ihren Angaben Ende Dezember 2011 geboren... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.12.2011
- 9 LA 163/10 -
Niedersächsisches OVG: Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
11-fach höhere Besteuerung für Staffordshire-Bullterrier gerechtfertigt
Eine im Verhältnis zu einem normalen Hund ca. 11-fach höhere Besteuerung so genannter gefährlicher Hunden der Rasse Staffordshire-Bullterrier, Hunderassen American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier ist sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin im März 2009 neben ihrem bisherigen Hund einen zweiten Hund der Rasse Staffordshire-Bullterrier angemeldet. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Großefehn definiert Hunde dieser Rasse als so genannte gefährliche Hunde (ebenso die Hunderassen American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.11.2011
- 6 K 522/11.KO -
Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier
American Staffordshire Terrier ist abstrakt gefährlich
Die Ortsgemeinde Breitscheid ist berechtigt, von dem Halter eines American Staffordshire Terrier eine erhöhte Hundesteuer von 600,-- € im Jahr zu verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Hundehalter hielt bis zum März 2010 drei Hunde, eines der Tiere stammt von der Rasse American Staffordshire Terrier ab. Ein solcher Hund gilt nach der Hundesteuersatzung der Kommune als unwiderlegbar gefährlich. Nachdem im April 2010 einer der beiden anderen Hunde abgemeldet worden war, setzte die Kommune für 2010 670,-- € Hundesteuer fest, wobei allein 600,-- € auf den Terrier... Lesen Sie mehr
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Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009
- 2 S 1619/08 -
Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig
Eine Gemeinde, die "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terriers abgewiesen.
Die beklagte Stadt hat in ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.02.2008
- 6 K 1799/07.KO -
Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier ist rechtmäßig
Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Hundehalterin, die im Außenbereich von Kappel lebt, hielt bis Oktober 2006 zwei Hunde dieser Rasse, einer verstarb im Oktober 2006. Zunächst verlangte die Ortsgemeinde Kappel eine Hundesteuer für beide Hunde, und zwar entsprechend ihrer Satzung eine erhöhte Hundesteuer für „gefährliche Hunde”, die sie nach dem Hinweis auf den Tod eines der Tiere entsprechend ihrer Satzung reduzierte.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2007
- OVG 5 A 1.06 -
Brandenburgische Hundehalterverordnung ist rechtmäßig
Vorschriften für Kampfhunde sind zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Normenkontrollverfahren entschieden, dass die Brandenburgische Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004 (GVBl. II S. 458) rechtlich nicht zu beanstanden sei.
Dazu gehört auch die Vorschrift, wonach die Hunderasse der American Staffordshire Terrier unwiderlegbar als gefährlich gilt, ferner das Verbot der Haltung dieser Hunde und die Anordnung von Leinen- und Maulkorbzwang für den bisherigen Bestand dieser Hunde. Insbesondere habe der Verordnungsgeber in zulässiger Weise regeln dürfen, dass die Gefährlichkeit solcher Hunde nicht durch einen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.04.2007
- 1 L 223/07.MZ -
Ehemaliger Halter hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines "gefährlichen Hundes" durch das Tierheim
Eigentum am Hund aufgegeben
Ohne Erfolg hat ein Mainzer (Antragsteller) beim Verwaltungsgericht Mainz beantragt, die Stadt Mainz einstweilen zu verpflichten, ihm einen Hundewelpen im Mainzer Tierheim herauszugeben.
Die Mutter seiner Lebensgefährtin schenkte dem Mann einen drei Monate alten Welpen, den sie selbst nachts nach einem Kneipenbesuch von einem Mann mit italienischem Vornamen gekauft hatte, der ihr auf einem Parkplatz drei Welpen in einem Korb angeboten hatte. Die Frau glaubte, einen Boxerwelpen erworben zu haben. Der Antragsteller, der den jungen Hund in eine Hundeschule gab, erfuhr... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.12.2006
- 5 UE 3545/04 -
Pauschal erhöhter Steuersatz für sog. Kampfhunde in Frankfurt am Main unzulässig
Hundesteuersatz verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Festsetzung einer erhöhten Hundesteuer durch die Stadt Frankfurt am Main aufgehoben.
Geklagt hat der ehemalige Besitzer eines - zwischenzeitlich gestorbenen - Hundes der Rasse American Staffordshire. Aufgrund der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ist die Steuer für Hunde dieser Rasse - sowie für andere sog. Kampfhunde-Rassen - von 180,00 DM (90,00 €) auf 1.800,00 DM (900,00 €) erhöht... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.06.2006
- 11 UE 3367/04 -
Bei wiederholter Halteerlaubnis für gefährliche Hunde erneuter Wesenstest erforderlich
Mögliche Entwicklung zur Agressivität des Hundes muss überprüft werden
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Neuerteilung einer abgelaufenen Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach der Hundeverordnung des Landes Hessen eine neue Wesensprüfung des Hundes voraussetzt.
Mit dieser Entscheidung hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichthofs ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben, mit der die Stadt Lich verpflichtet wurde, der Halterin eines American Staffordshire-Terriers nach Ablauf der früheren Erlaubnis zum Halten des Hundes eine erneute Halteerlaubnis auf der Grundlage einer bei der erstmaligen Erteilung der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Entscheidung vom 21.04.2005
- VG 11 A 925.04 -
Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der Halterin eines American Staffordshire Terriers gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Maulkorbzwang abgewiesen.
Die 38 Jahre alte Klägerin ist Vorsitzende des Tierschutzvereins “Staffordshire-Hilfe e.V.” und hält seit rund 20 Jahren Hunde dieser Rasse. Seit Oktober 2004 ist sie Halterin einer heute etwa zweijährigen American Staffordshire Terrier-Hündin. Aufgrund eines - vom Gesetz vorgeschriebenen - Wesenstests wurde tierärztlich bescheinigt, dass der Hund gut erzogen und freundlich sei und... Lesen Sie mehr