die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Altenburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Altenburg, Urteil vom 28.01.2005
- 5 C 857/04 -
Taubendreck berechtigt zur Mietminderung
Vermieter muss Abwehrmaßnahmen ergreifen
Wenn der Hauseingang und die Fensterbänke durch Taubenkot stark verdreckt sind, ist eine Mietminderung von 10 % angemessen. Dies hat das Amtsgericht Altenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung die Miete um 10 % und verlangte die Beseitigung von Mängeln. Am überstehenden Dachgebälk des Hauses ließen sich Tauben nieder und verunreinigten durch Kot und Dreck den Hauseingang sowie die zur Wohnung des Mieters gehörenden Fensterbänke.Das Amtsgericht Altenburg hielt eine Mietminderung von 10 % für angemessen, denn der Taubenkot beeinträchtigte die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch. Die erhebliche Verschmutzung im Hauseingangsbereich führte dazu, dass der Taubenkot, und damit auch Krankheitserreger, über Anhaftungen an den Schuhen in die... Lesen Sie mehr