die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Arnstadt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Arnstadt, Urteil vom 23.02.2017
- 1 C 156/16 -
Bei Leerstand von 68 % ist Verteilungsmaßstab für Heiz- und Warmwasserkosten von 40 % auf Grundkosten und 60 % auf Verbrauchskosten unzulässig
Wohnungsmieter steht Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 % zu
Herrscht in einem Mehrfamilienhaus ein Leerstand von 68 %, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend eines Maßstabs von 40 % Grundkosten und 60 % Verbrauchskosten unzulässig. Der Wohnungsmieter hat im Fall eines erheblichen Leerstands einen Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 sollte die Mieterin einer Wohnung die Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend eines Verteilungsmaßstabs von 40 % Grundkosten und 60 % Verbrauchskosten tragen. Die Mieterin hielt dies angesichts des Leerstands im Wohnhaus von 68 % für unzulässig. Sie kürzte die Verbrauchskosten auf 50 % und weigerte sich den darüber hinausgehenden Betrag zu zahlen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Arnstadt entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch... Lesen Sie mehr