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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Arolsen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Arolsen, Urteil vom 08.03.2007
- 2 C 18/07 (70) -

Katzenallergie: Katze kein Grund für Mietminderung

Subjektive Über­empfindlich­keiten bleiben bei der Mangelbeurteilung außer Betracht

Ein in einem Mehr­parteien­miethaus wohnender Mieter kann die Miete nicht deshalb mindern, weil er unter einer Katzenallergie leidet. Eine Katze stellt keinen Mietmangel dar. Dies hat das Amtsgericht Arolsen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte ein Mieter die Miete mit der Begründung, er sei gegen Katzen allergisch. Der Vermieter klagte vor dem Amtsgericht Arolsen auf volle Mietzahlung.Das Gericht gab dem Vermieter recht. Der Mieter habe keinen Anspruch auf Minderung. Eine Katze stelle keinen Mangel i. S. d. § 536 BGB dar. In einem Mehrfamilienhaus müssten einzelne Mieter damit rechnen, dass anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt werde. Bei der Bestimmung des Mangelbegriffs blieben subjektive Überempfindlichkeiten außer Betracht.Auch habe der Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter, dass dieser das Haus katzenfrei mache.... Lesen Sie mehr