die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bad Kreuznach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 19.05.2014
- 23 C 428/13 -
Autofahrer haftet bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs nicht für die Verletzung eines auf die Straße rennenden Hundes
Tiergefahr und Fahrlässigkeitsvorwurf des Tierhalters wiegen schwerer als Betriebsgefahr des Unfallfahrzeugs
Kommt es zwischen einem auf eine Straße rennenden Hund und einem Pkw zu einem Zusammenstoß, so haftet die Autofahrerin dafür jedenfalls dann nicht, wenn der Unfallhergang nicht aufzuklären ist. Denn insoweit wiegen die Tiergefahr und der Fahrlässigkeitsvorwurf des Tierhalters schwerer als die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Autofahrerin. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Kreuznach hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hund sprang aus einem geparkten Fahrzeug und rannte auf die Straße. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw, wodurch der Hund erheblich verletzt wurde und tierärztlich versorgt werden musste. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte der Hundehalter von der Fahrerin des Pkw ersetzt.Das Amtsgericht Bad Kreuznach entschied gegen den Hundehalter. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verletzung des Hundes zugestanden. Angesichts dessen, dass der Unfallhergang nicht mehr aufklärbar gewesen sei, habe auf Seiten der Autofahrerin nur die Betriebsgefahr... Lesen Sie mehr