wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bielefeld“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 10.02.2017
- 411 C 3/17 -

Schadens­ersatz­pflicht eines Patienten wegen kurzfristiger Absage eines Zahnarzttermins

Zulässige Vereinbarung zur Zahlungspflicht des Patienten bei kurzfristiger Terminabsage

Mit einem Patienten kann vereinbart werden, dass er im Falle einer kurzfristigen Terminabsage oder eines unentschuldigten Nichterscheinens, Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Honorars zu leisten hat. Handelt es sich zudem um eine Bestellpraxis, die nur aufgrund von Terminen Behandlungen ausführt, ergibt sich der Anspruch ebenfalls aus § 615 BGB aufgrund Annahmeverzugs des Patienten. Dies hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 sagte eine Patientin am gleichen Tag den fest vereinbarten Termin bei einem Zahnarzt ab. Der Zahnarzt betrieb eine sogenannte Bestellpraxis, die nur aufgrund von Terminen Behandlungen ausführt. Da sich die Patientin mit der Anmeldung dazu verpflichtet hatte, bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Behandlungstermins, sofern dieser nicht 24 Stunden zuvor abgesagt wurde, Schadensersatz zu leisten hat, klagte der Zahnarzt auf Zahlung des vereinbarten Honorars.Das Amtsgericht Bielefeld entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe aufgrund der Vereinbarung ein Anspruch... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 19.08.2003
- 41 C 414/03 -

Beim Versand von Ware gegen Nachnahme spricht Aushändigung der Ware an Empfänger für Zahlung des Nachnahmebetrags

Beweis der Zahlung durch Vorlage einer Quittung nicht erforderlich

Wird eine Ware als Nachnahmesendung versendet, so spricht die Aushändigung der Ware an den Empfänger dafür, dass dieser auch den Nachnahmebetrag gezahlt hat. Der Empfänger ist nicht verpflichtet die Zahlung des Betrags durch Vorlage einer Quittung nachzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2000 bestellte ein Mann bei einer Versandhändlerin für Computerzubehör Ware zum Preis von etwa 1.500 EUR. Nachdem der Mann seine Ware per Nachnahmesendung erhielt, verlangte die Versandhändlerin die Zahlung des Kaufpreises. Zur Begründung führte sie an, dass das beauftragte Unternehmen vergessen habe den Nachnahmebetrag einzukassieren.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 01.06.2001
- 41 C 1104/00 -

174 Mängelrügeschreiben in 14 Wochen rechtfertigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses

Briefterror zerstörte Vertrauens­verhältnis nachhaltig

Sendet ein Mieter innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter, so ist dieser berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Denn durch den Briefterror wird das Vertrauens­verhältnis nachhaltig gestört. Dies hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter einer Wohnung wurde Anfang Februar 2001 fristlos gekündigt nachdem dieser innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter schickte. Dieser sah das Verhalten des Mieters als reine Schikane an. Da der Mieter die Kündigung jedoch nicht akzeptierte, landete der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011
- 17 C 288/11 -

Rauchmelder-Wartungskosten: Umlage der Kosten für Wartung eines Feuermelders und Auswechseln eines Wasserfilters auf die Betriebskosten ist ohne mietvertragliche Vereinbarung nicht möglich

Vermieter muss im Vertrag genau benennen, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden sollen

Der Vermieter trägt grundsätzlich alle Kosten, die durch das Grundstück und die Gebäude entstehen. Alle Kosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen will, muss er im Mietvertrag zuvor genau festlegen. So können Wartungskosten für Rauchmelder nicht nachträglich über die Betriebskosten abgerechnet werden. Auch ist es nicht möglich, jegliche Instandsetzungs­kosten vom Mieter zurückzuholen, da diese nicht umlagefähig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Vermieter die Kosten für die Wartung eines Rauchmelders und Einbau eines Wasserfilters auf die Betriebskosten umlegen konnte. Ein Mieter hatte auf Rückzahlung der von ihm nach seiner Meinung zu Unrecht erhobenen Betriebskosten geklagt.Das Amtsgericht Bielefeld entschied, dass der Beklagte die streitgegenständlichen... Lesen Sie mehr