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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Böblingen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 26.06.2014
- 1 C 1515/13 -

Keine Haftung des Wasch­anlagenbetreibers bei Möglichkeit der nicht ordnungsgemäßen Befestigung des abgerissenen serienmäßigen Heckspoilers

Konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt Risikobereich des Fahrzeuginhabers

Wird ein serienmäßiger Heckspoiler während eines Waschvorgangs abgerissen, so haftet der Wasch­anlagen­betreiber dann nicht dafür, wenn der Fahrzeuginhaber nicht nachweisen kann, dass der Heckspoiler ordnungsgemäß befestigt war. Die konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt dem Risikobereich des Fahrzeuginhabers. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Böblingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 wurde der serienmäßige Heckspoiler eines Fahrzeugs durch die horizontale Bürste einer Portalwaschanlage abgerissen. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten in Höhe von ca. 638 Euro verlangte der Fahrzeuginhaber von der Betreiberin der Waschanlage ersetzt. Diese wies darauf hin, dass die Anlage fehlerfrei funktioniert habe. Der Heckspoiler sei abgerissen, da er möglicherweise nicht ordnungsgemäß befestigt gewesen sei. Der Fahrzeuginhaber ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz.Das Amtsgericht Böblingen entschied... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 30.06.1997
- 2 C 3212/96 -

Hundehalter haftet für Verunreinigung des Teppichbodens durch seinen Hund in Mietwohnung

Ausscheidungen des Hundes auf dem Teppichboden / Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB

Verunreinigt der Hund eines Mieters durch Ausscheidungen den Teppichboden der gemieteten Wohnung, so haftet der Mieter für den Schaden aufgrund der Tierhalterhaftung. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Böblingen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Hund eines Mieters den Teppichboden durch Ausscheidungen verunreinigt.Das Amtsgericht Böblingen entschied, dass der Mieter gemäß § 833 Satz 1 BGB verpflichtet sei, den Schaden am Teppichboden zu ersetzen (hier: 1.743,57 DM). Der Vermieter müsse sich allerdings einen Abzug von 15 % "neu für alt" anrechnen lassen, führte das Gericht weiter aus.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 16.11.2006
- 3 C 1899/06 -

Vulgäre und ordinäre Beleidigungen einer Polizistin als Hure, Nutte, Schlampe u.a. rechtfertigen Schmerzensgeld von 300 Euro

Schwerwiegende Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Polizistin

Wiederholte, besonders vulgäre und ordinäre Beleidigungen einer jungen Polizistin während und nach einer Festnahme, die Ekel und Abscheu erregen, sind einer körperlichen Beleidigung durch Anspucken durchaus vergleichbar und rechtfertigen eine Geldentschädigung, auch wenn keine längerfristigen psychischen Folgen eintreten. Dies entschied das Amtsgericht Böblingen.

Im zugrunde liegenden Fall nahm eine 25-jährige Polizeimeisterin (Klägerin), einen angetrunkenen 20-jährigen Mann (Beklagter) fest, der sich zuvor einer polizeilichen Kontrolle widersetzt hatte. Im Verlauf der Festnahme und danach auf dem Polizeirevier Sindelfingen bedachte der Beklagte die Polizeimeisterin, teilweise zusammen mit ihren Kollegen, mit den folgenden und weiteren, sinngleichen... Lesen Sie mehr