die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Donaueschingen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 22.07.2022
- 2 C 30/22 -
Keine einseitige Rücknahme einer zugegangenen Kündigung
Unzulässiges Berufen auf Unwirksamkeit der Kündigung zwecks Geltendmachung weiterer Mietforderungen
Eine dem Mieter zugegangene Kündigung kann nicht mehr einseitig vom Vermieter zurückgenommen werden. Es ist zudem unzulässig sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung zu berufen, um weitere Mietforderungen geltend machen zu können. Dies hat das Amtsgericht Donaueschingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Mietverhältnis über eine Wohnung in Baden-Württemberg kam es zwischen den Parteien aus verschiedenen Gründen zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen, die schließlich im Juli 2021 zum Ausspruch einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen, Kündigung durch den Vermieter führten. Die Mieter stimmten der fristlosen Kündigung im August 2021 zu und teilten dem Vermieter mit, die Wohnung bereits geräumt zu haben. Der Vermieter vertrat nunmehr die Ansicht, seine Kündigung sei unwirksam. Daher bestünde das Mietverhältnis bis November 2021 weiter. Er klagte daher auf Zahlung der Miete bis November 2021.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 27.08.2015
- 2 C 65/15 -
Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Wohnungsübergabe: Vermieter darf Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden nicht verweigern
Vermieter verhindert Anfertigung eines Übergabeprotokolls
Erscheint der Vermieter unentschuldigt und ohne ersichtlichen Grund nicht zur Wohnungsübergabe, kann er nachträglich nicht die Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden an der Wohnung verweigern. Insofern hat der Vermieter die Anfertigung eines Übergabeprotokolls selbst verhindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Donaueschingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte im Oktober 2014 nach Beendigung des Mietverhältnisses die Übergabe der Wohnung stattfinden. Jedoch war der Vermieter ohne ersichtlichen Grund nicht erschienen. Daraufhin warfen die Mieter den Wohnungsschlüssel in den Briefkasten des Vermieters. Zudem verlangten sie die Rückzahlung der zum Mietbeginn geleisteten Kaution in Höhe von fast 1.300 Euro.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 16.01.2014
- 31 C 233/12 -
Verschweigen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs berechtigt Mieter zur fristlosen Kündigung bzw. Anfechtung des Mietvertrags
Kündigungs- und Anfechtungsrecht wegen Störung des Vertrauensverhältnisses
Verschweigt der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs, so rechtfertigt dies sowohl eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung und Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft des Vermieters als auch eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Donaueschingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erfuhren die Mieter einer Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags über die örtliche Presse, dass der Vermieter wegen Betrugs (§ 263 StGB) im mietrechtlichen Zusammenhang vorbestraft war. Sie erklärten daraufhin im Mai 2012 sowohl die fristlose Kündigung als auch die Anfechtung des Mietvertrags. Da der Vermieter weder die Kündigung noch die Anfechtung akzeptierte,... Lesen Sie mehr