die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Eschweiler“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 01.08.2014
- 26 C 43/14 -
Vermieter kann nicht Entfernung einer am Balkon angebrachten bunten Partylichterkette verlangen
Lichterkette am Balkon stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung dar
Ein Mieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters eine bunte Partylichterkette am Balkon anzubringen. Darin liegt ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietwohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Herbst 2013 brachten die Mieter einer Wohnung an ihrem zur Straße gelegenen Balkon eine bunte Partylichterkette an. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig. Ihrer Meinung nach sei dadurch der seriöse Eindruck des Hauses beeinträchtigt worden. Zudem verwies die Vermieterin auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach nur mit ihrer Zustimmung Einrichtungen am Balkon angebracht werden dürfen. Da sich die Mieter weiterhin weigerten die Lichterkette zu entfernen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Eschweiler entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Entfernung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 05.04.2013
- 26 C 268/12 -
Mieter hat Anspruch auf Betrieb einer gegen Auslaufen gesicherten Waschmaschine in der Wohnung
Untersagung der Waschmaschinennutzung nur aus triftigem Grund
Es gehört zum normalen Mietgebrauch eine Waschmaschine in der Wohnung zu betreiben. Ein Mieter hat daher grundsätzlich einen Anspruch auf diese, soweit sie gegen ein Auslaufen gesichert ist. Möchte der Vermieter die Nutzung einer Waschmaschine in der Wohnung untersagen, braucht er dafür einen triftigen Grund. Dies hat das Amtsgericht Eschweiler entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 untersagte eine Vermieterin den Mietern einer ihrer Wohnungen das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung und verwies die Mieter auf die Nutzung der Waschküche. Sie berief sich in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Zudem behauptete die Vermieterin, dass sich durch den Betrieb der Waschmaschine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 19.05.1994
- 5 C 114/94 -
Von der Wohnung aus betretbare Terrassen und Balkone sind Bestandteile der Mietsache
Unbenutzbarkeit einer Terrasse im Sommer berechtigt zur Mietminderung
Ist eine Terrasse oder ein Balkon von der Wohnung aus betretbar, so sind diese Flächen grundsätzlich vom Mietvertrag umfasst und gehören damit zur Mietsache. Ist eine Benutzung der Terrasse in den Sommermonaten nicht möglich, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da sie in den Sommermonaten die 20 qm große Terrasse aufgrund von Bauarbeiten nicht benutzen konnten. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an. Sie behauptete, dass die Terrasse von den Mietern gar nicht mitgemietet wurde und daher nicht zur Mietsache gehöre. Ein Nutzungsrecht habe deswegen nicht... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 26.09.1991
- 5 C 769/91 -
Aufstellen von Aquarien in einer Mietwohnung ist dem Mieter gestattet
Keine schwerwiegende Verletzung von Mieterverpflichtungen
Das Aufstellen von einigen Aquarien in einer Mietwohnung ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erfasst. Der Mieter verletzt auch nicht in schwerwiegender Weise die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Dies hat das Amtsgericht Eschweiler entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter vier Aquarien in seiner Mietwohnung auf. Die Vermieterin forderte den Mieter dazu auf die Becken zu entfernen. Nachdem sich der Mieter weigerte dem nachzukommen, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos. Sie war der Ansicht, dass die Decke im Haus zu stark belastet werde und die Gefahr von Wasserschäden bestehe.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986
- 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) -
Augenverletzung durch geworfene Tulpe auf Rosenmontagsumzug
Werfen von kleinen Gegenständen gehört zum rheinischen Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar
Wer einen Karnevalsumzug besucht und eine Verletzung durch geworfene Gegenstände ausschließen will, der muss sich außerhalb der Wurfreichweite aufhalten. Kommt es nämlich zu einer Verletzung durch geworfene, üblicherweise aber ungefährliche, Gegenstände, so kann der Werfer nicht automatisch auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.
Die Besucherin eines Rosenmontagsumzugs wurde während der Feierlichkeit von einem Wagen aus mit einer ihrer Auffassung nach "zu einem eisharten Geschoß gefrorenen Tulpe" am linken Auge getroffen und verletzt. Der Werfer habe direkt auf ihren Kopf gezielt und dabei das spitze Stielende nach vorne gewendet. Die Verletzung habe ihr Sehvermögen dauerhaft beschädigt. Deshalb fordere sie... Lesen Sie mehr