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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Euskirchen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020
- 33 C 63/19 -

Mieter darf sich mit anderen Mietern kritisch über Neben­kosten­abrechnung auseinandersetzen

Kein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter

Ein Wohnungsmieter darf sich kritisch mit anderen Mietern über eine Neben­kosten­abrechnung auseinandersetzen. Ein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung besteht für den Vermieter in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Euskirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung in Euskirchen im März 2019 von ihrem Vermieter fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt. Hintergrund dessen war, dass sich die Mieter mittels eines Schreibens an ihre Mitmieter wandten, in dem sie sich kritisch über die Nebenkostenabrechnung 2017/2018 äußerten. Die Mieter errechneten in dem Schreiben, dass die jetzigen Reinigungskosten um mehr als 200 % höher waren als im Vergleichszeitraum der früheren Abrechnung. Die Berechnung schloss mit dem Satz: "Wir sollten unseren Vermieter darauf mal aufmerksam machen". Zudem wurde die Preissteigerung als "Wucher" bezeichnet. Der Vermieter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995
- 13 C 663/94 -

Wäschetrocknen auf dem Balkon: Kleinere Wäschestücke dürfen trotz Verbots in der Hausordnung auf dem Balkon getrocknet werden

Hausordnung kann allenfalls Trockenen von großer Wäsche untersagen

Mieter dürfen selbst dann, wenn die Hausordnung das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ausdrücklich untersagt, gelegentlich kleinere Wäschestücke auf dem Balkon aufhängen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall untersagte ein Passus in der Hausordnung den Mietern einer Wohnung das Waschen und Trocknen von "großer Wäsche" in der Wohnung. In Abs. 2 Nr. 5 der Hausordnung hieß es ferner: … das Trocknen der Wäsche hat, sofern Trockenspeicher, Waschküche oder Bleiche vorhanden sind, nur dort zu erfolgen, niemals auf den Fluren, Veranden und Balkonen".... Lesen Sie mehr