die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Frankfurt an der Oder“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 30.01.1997
- 2.2 C 1295/96 -
Vermieter darf Hausreinigungspflicht der Mieter nicht einseitig ändern
Kein Anspruch des Vermieters auf Ersatz von Reinigungskosten durch Beauftragung einer Firma
Sind die Mieter verpflichtet das Treppenhaus und den Hausflur zu reinigen, so darf der Vermieter diese Pflicht nicht einseitig ändern. Beauftragt er daher eine Firma mit der Reinigung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte die Vermieterin mehrerer Wohnungen eine Firma mit der Reinigung des Treppenhauses und des Hausflurs. Die dadurch entstandenen Kosten legte sie über die Betriebskosten auf die Mieter um. Ihrer Meinung nach musste eine Reinigungsfirma beauftragt werden, da andernfalls eine ordnungsgemäße Reinigung nicht habe gewährleistest werden können. So habe nur etwa die Hälfte der Mietverträge eine Reinigungspflicht der Mieter beinhaltet. Die Mieter sahen dies jedoch anders und weigerten sich die Reinigungskosten zu zahlen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 24.11.2004
- 25 C 1002/04, 2.5 C 1002/04 -
Keine Mietminderung bei Wohnungsleerstand
Mieter hat höhere Heizungskosten
Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung mit der Begründung, dass er höhere Heizkosten habe, weil unter, über oder neben ihm Wohnungen nicht bewohnt sind. Das hat das Amtsgericht Frankfurt an der Oder entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stand die über dem Mieter gelegene Wohnung während des gesamten Winters leer. Daher musste der Mieter wesentlich mehr heizen als noch im Vorjahr als die Wohnung noch bewohnt war. Er minderte daher die Miete. Seine Begründung: Durch die leer stehende Wohnung seien die Wände ausgekühlt. Er habe daher höhere Heizkosten. Der Vermieter klagte hiergegen vor dem... Lesen Sie mehr