die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Friedberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 03.05.1995
- C 1326/94-11 -
Vermieter haftet für Hochwasserschaden in Kellerwohnung aufgrund Kenntnis der Hochwassergefahr
Mieter steht Anspruch auf Ersatz von Hotelkosten, Maklergebühren und Umzugskosten zu
Kommt es in einer Kellerwohnung zu einem Hochwasserschaden, so muss dafür der Vermieter haften, wenn er trotz Kenntnis der Hochwassergefahr seinen Mieter bei Abschluss des Mietvertrags nicht davor warnt. Der Mieter kann zum Beispiel Ersatz der Hotelkosten, Maklergebühren und Umzugskosten verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Friedberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1993 drang in eine Kellerwohnung Hochwasser ein. Die Mieterin der Wohnung war daraufhin gezwungen zunächst in ein Hotel und später zu Bekannten zu ziehen. Zudem kündigte sie das Mietverhältnis und suchte sich mit Hilfe eines Maklers eine neue Wohnung. Sie verlangte von ihrem ehemaligen Vermieter Ersatz der Hotelkosten in Höhe von 180 DM, der Maklergebühren in Höhe von 1.035 DM und der Umzugskosten in Höhe von ca. 510 DM. Da sich dieser weigerte für den Schaden aufzukommen, erhob die Mieterin Klage.Das Amtsgericht Friedberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 06.07.1983
- C 389/82 -
Mietminderung bei Überschwemmungsschaden nach Jahrhundertregen
Nasser Teppichboden und unerträglicher Gestank
Ist der Gebrauch einer Wohnung wegen einer Wasserüberschwemmung für zwei bis drei Wochen stark eingeschränkt, so kann der Mieter die Miete um 80 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Friedberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einer Überschwemmung in einer Wohnung. Grund für die Überschwemmung waren starke Regenfälle ("Jahrhundertregen"). Der Teppichboden der Wohnung wurde komplett mit Wasser und Sand überschwemmt. Es bildete sich ein unerträglicher Geruch, der den Gebrauch der Wohnung für ca. zwei bis drei Wochen beeinträchtigte.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 26.09.1984
- C 1364/82 -
Nichtfunktionierende Heizkörper und fehlerhafte Dimensionierung der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung
Kein Minderungsrecht im Frühling und im Herbst
Ist die Heizung im Schlafzimmer defekt und die Heizung insgesamt fehlerhaft dimensioniert, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung seines Mietzinses. Dies hat das Amtsgericht Friedberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung seine Miete, da der Heizkörper im Schlafzimmer nicht funktionierte. Ebenso war der Raumthermostat falsch angeordnet und die Wasserumwälzung in der Heizung zu gering. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Friedberg gab dem Mieter... Lesen Sie mehr