die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Bergedorf“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 21.04.2017
- 409 C 195/16 -
Unfallgeschädigter zwecks Schadensminderung nicht zur eigenen Verbringung seines beschädigten Pkw zur Lackiererei verpflichtet
Haftpflichtversicherung des Unfallgeschädigten zur Erstattung der Verbringungskosten verpflichtet
Die Haftpflichtversicherung muss die Kosten einer Verbringung des beschädigten Pkw des Unfallgeschädigten zur Lackiererei tragen. Der Unfallgeschädigte ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht gehalten, selbst den Pkw zur Lackiererei zu bringen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Erstattung von Verbringungskosten. Der bei dem Unfall beschädigte Pkw musste nach der Reparatur zwecks Lackierung in eine andere Filiale der beauftragten Firma gebracht werden, da sich in der beauftragten Filiale keine Lackiererei befand. Die Kosten der Verbringung in Höhe von ca. 178 EUR wurden der Unfallgeschädigten in Rechnung gestellt und von ihr bezahlt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung weigerte sich die Verbringungskosten zu erstatten. Ihrer Meinung nach wären die Kosten nicht angefallen, wenn sie selber den... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 22.01.2014
- 409 C 169/12 -
Aufstellen einer Parabolantenne auf Balkon ohne Substanzverletzung erlaubt
Parabolantenne vergleichbar mit Sonnenschirm
Wird eine Parabolantenne auf einem Balkon aufgestellt, ohne dass es zu einer Substanzverletzung kommt, so ist dies zulässig. Insofern besteht eine Vergleichbarkeit mit einem Sonnenschirm. Das Aufstellen eines solchen ist unstreitig auf einem Balkon erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien um das Entfernen einer Parabolantenne. Der Mieter einer Wohnung hatte in einem Sonnenschirmständer eine Parabolantenne montiert. Da diese von der Straße aus zu sehen war, verlangte die Vermieterin die Beseitigung der Antenne. Da sich der Mieter weigerte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008
- 409 C 285/08 -
Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung und stellt keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar
Kinderlärm ist dem Kleinkinddasein immanent und deshalb sozialadäquat
Dringt Kinderlärm bis zu einer Zeit bis 22 Uhr aus der benachbarten Wohnung, so stellt dies keinen zur Mietminderung berechtigten Grund dar. Der beeinträchtigte Mieter kann auch nicht fristlos das Mietverhältnis kündigen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter eines Mehrfamilienhauses wegen Kinderlärms bis 22 Uhr ihre Miete. Auch bemängelten sie das nächtliche Weinen und Schreien der Kinder. Die Mieter kündigten darüber hinaus außerordentlich das Mietverhältnis. Der Vermieter wies die Kündigung zurück und begehrte Zahlung des rückständigen Mietzinses.Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf... Lesen Sie mehr