wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Heilbronn“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Heilbronn, Beschluss vom 20.02.2017
- 9 F 2639/16 -

Getrennt lebende Ehegatten müssen Betriebskosten der im beiderseitigen Miteigentum stehenden Eigentumswohnung tragen

Keine gemeinsame Kosten­tragungs­pflicht bei Abzug der Betriebskosten von Wohnvorteil im Rahmen des Trennungsunterhalts

Sind die Ehegatten gemeinsam Miteigentümer einer Eigentumswohnung, so hat sich der Ehegatte, der anlässlich einer Trennung aus der Wohnung zieht, grundsätzlich in Höhe seines Miteigentumanteils an den nicht umlagefähigen Betriebskosten zu beteiligen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Betriebskosten vom Wohnvorteil im Rahmen der Berechnung des Trennungsunterhalts abgezogen wurden. Dies hat das Amtsgericht Heilbronn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 trennte sich ein Ehepaar. Nachdem der Ehemann aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen war, verblieb die Ehefrau mitsamt der ehelichen Tochter in der Wohnung. Die Ehefrau zahlte in der Folgezeit die nicht umlagefähigen Betriebskosten für die Jahre 2013 bis 2016 in Höhe von insgesamt ca. 2.755 EUR, wobei es sich um Kosten der Verwaltung und Erhaltung der Eigentumswohnung handelte. Die Ehefrau war der Ansicht, dass sich der Ehemann an diesen Kosten zu beteiligen hat, da dieser zur Hälfte Miteigentümer der Eigentumswohnung war. Da sich der Ehemann weigerte sich an den Betriebskosten zu... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005
- 15 C 4394/04 -

Gericht erklärt Gaspreiserhöhung in Heilbronn für unwirksam

Gaspreiserhöhung ist unbillig

Zum wohl ersten Mal wurde eine Gaspreiserhöhung von einem Gericht für unwirksam erklärt. Im Fall hatte ein Heilbronner Rechtsanwalt gegen die Preiserhöhung vom 1. Oktober 2004 der Heilbronner Versorgungs-GmbH geklagt. Die Versorgungsbetriebe begründeten die Erhöhung mit der angeblichen Bindung der Gaspreise an die Preisentwicklung von leichtem Heizöl.

Der Kläger forderte die Versorgungsbetriebe auf, sie mögen darlegen, wie hoch der Anteil der Gaseinkaufskosten an den gesamten Kosten des Betriebs seien, damit er beurteilen könne, wie hoch die Auswirkung der Erhöhung der Gaseinkaufskosten auf den Tarif höchstens sein könnten.Das Gericht sah die Erhöhung der Gaspreise als unbillig und deshalb unwirksam an. Es vertrat die... Lesen Sie mehr