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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ingolstadt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Ingolstadt, Urteil vom 04.11.2013
- 11 C 817/13 -

Kein Rücktrittsrecht wegen Mangelhaftigkeit der Ski-Jacke bei Erwerb eines zweiteiligen Ski-Anzugs

Bestehen eines Rücktrittsrechts nur bei Unteilbarkeit der Leistung oder fehlendes Interesse an teilweiser Vertragserfüllung

Wer sowohl eine Ski-Jacke als auch eine Ski-Hose kauft, kann dann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn nur die Ski-Jacke mangelhaft ist. Denn ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn die Leistung unteilbar ist oder der Käufer an der teilweisen Vertragserfüllung kein Interesse hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Käufer einer Ski-Jacke und -hose wegen der Mangelhaftigkeit der Jacke insgesamt vom Kaufvertrag für den Ski-Anzug zurücktreten kann.Das Amtsgericht Ingolstadt entschied, dass dem Käufer kein Rücktrittsrecht zustand. Denn sei bei einer Mehrheit von Sachen nur ein Teil mangelhaft, so komme es für den Rücktritt nach § 323 Abs. 5 BGB darauf an, ob die Leistung insgesamt unteilbar ist oder der Käufer an der teilweisen Vertragserfüllung kein Interesse hat.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Ingolstadt, Urteil vom 03.02.2009
- 10 C 2700/08 -

Diskobesucher dürfen nicht ohne Einwilligung fotografiert werden

Wer ohne Einwilligung fotografiert wird, hat Anspruch auf Unterlassung

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das gilt auch für Besucher einer Diskothek. Der Eintritt in eine Diskothek beinhaltet per se kein Einverständnis in die Anfertigung und Veröffentlichung des eigenen Bildnisses, auch wenn in derartigen Lokalen heute üblicherweise entsprechende Fotografien gefertigt und zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt hervor, das auf Antrag eine einstweilige Verfügung erließ.

Der Verfügungskläger war während eines Disko-Besuchs in München fotografiert worden, ohne um Erlaubnis gebeten worden zu sein. Das Foto wurde in einem großen Internetportal mit dem Themenschwerpunkt "Nightlife" veröffentlicht. Die Portalbetreiberin verteidigte sich mit dem Argument, dass es mit der Einführung von Digitalkameras üblich geworden sei, dass in Diskotheken fotografiert... Lesen Sie mehr