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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Kaufbeuren“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013
- 6 C 272/13 -

Falsche Angaben des Mieters zu vorherigen Kündigungen berechtigen Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags

Berechtigtes Interesse des Vermieters zur Auskunft über Probleme in vorangegangenen Mietverhältnissen

Ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob das vorherige Mietverhältnis des potentiellen neuen Mieters gekündigt wurde. Beantwortet der Mieter die Frage falsch, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 wurde der Mietvertrag über eine Wohnung von der Vermieterin wegen arglistiger Täuschung der Mieterin angefochten. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin in der Mieterselbstauskunft die Frage "Wurde ihnen gekündigt" zum vorherigen Mietverhältnis mit "nein" beantwortete. Die Mieterin stritt zwar nicht ab, dass ihr fristlos gekündigt wurde, sie vertrat aber die Ansicht, dass das Mietverhältnis ungekündigt gewesen sei, da es durch die Fortsetzung des Gebrauchs gemäß § 545 BGB fortgesetzt worden sei. Sie habe daher die Frage richtig beantwortet. Zudem seien die Probleme nicht auf sie zurückzuführen... Lesen Sie mehr